VGH Hessen Fachsenat für Personalvertretungssachen (Bund) Beschluss LS

Der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit gebietet, daß sich der Personalrat bei außergewöhnlichen …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit gebietet, daß sich der Personalrat bei außergewöhnlichen Aufwendungen (hier: Kosten für die Inanspruchnahme von Sachverständigen) mit dem Dienststellenleiter vorher ins Benehmen setzt, um ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

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