Die allgemeine Verwaltungsbehörde ist berechtigt, einen Kostenerstattungsanspruch wegen des Abschleppens …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Die allgemeine Verwaltungsbehörde ist berechtigt, einen Kostenerstattungsanspruch wegen des Abschleppens eines verkehrsordnungswidrig abgestellten Fahrzeuges auch dann durchzusetzen, wenn Polizeibeamte das Abschleppen angeordnet haben]