AG Nordenham · Niedersachsen Urteil LS

Die Durchführung einer Tetanusimpfung an einem 14-jährigen Kind entgegen dessen Willen und gegen ein …

Strafrecht

Leitsatz

1. Die Durchführung einer Tetanusimpfung an einem 14-jährigen Kind entgegen dessen Willen und gegen ein ausdrücklich telefonisch erklärtes Impfverbot der allein sorgeberechtigten Mutter kann nach § 34 StGB gerechtfertigt sein. Dies ist dann der Fall, wenn angesichts der Art der Verletzung und deren Zustandekommens die nahe liegende Möglichkeit besteht, dass Tetanuserreger in die Wunde des Kindes gekommen sind und es dadurch zu einer Infektion kommen kann, die zum Tode des Kindes oder schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen kann, auch wenn nicht feststeht, ob sich solche Erreger tatsächlich in der Wunde befinden oder befunden haben.

2. Unterlassen die behandelnden Ärzte eine Beteiligung des Bereitschaftsdienstes des VormG vor der Durchführung der Impfung, ist die jedenfalls dann unschädlich, wenn - wie hier - feststeht, dass das Gericht die Zustimmung der sorgeberechtigten Mutter ersetzt hätte.