OLG Köln · Nordrhein-Westfalen Beschluss zitiert von 2

Kostenverteilung bei Rücknahme der Beschwerde im Familienverfahren KI-Titel

Kostenverteilung · Rücknahme der Beschwerde · FamFG · Verfahrenswert

Familienrecht

Tenor

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, weil er seine Beschwerde gegen den am 06.11.2018 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Bonn (404 F 259/18) zurückgenommen hat.

Dieser Beschluss ergeht nach § 84 FamFG.

Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,00 EUR festgesetzt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Gründe

1

Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.