Kostenverteilung bei Rücknahme der Beschwerde im Familienverfahren KI-Titel
Kostenverteilung · Rücknahme der Beschwerde · FamFG · Verfahrenswert
Familienrecht
Tenor
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, weil er seine Beschwerde gegen den am 06.11.2018 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Bonn (404 F 259/18) zurückgenommen hat.
Dieser Beschluss ergeht nach § 84 FamFG.
Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,00 EUR festgesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Gründe
1
Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.