Errechnet die Bauaufsichtsbehörde bei der Ermittlung der Zahl der notwendigen Einstellplätze eine Bruchzahl …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Errechnet die Bauaufsichtsbehörde bei der Ermittlung der Zahl der notwendigen Einstellplätze eine Bruchzahl, so kann ab 0,51 auf ganze Zahlen auf- und darunter ebenso abgerundet werden, wenn dies zur Gleichbehandlung einer Verwaltungsübung entspricht.