AG Schöneberg · Berlin Beschluss

Zurückweisung des Verfahrenskostenhilfeantrags wegen fehlender Erfolgsaussicht KI-Titel

Verfahrenskostenhilfe · ZPO § 114 · Erfolgsaussicht · Antrag zurückgewiesen

Zivilrecht Rechtsmittel zurückgewiesen

Tenor

Der Verfahrenskostenhilfeantrag des Antragstellers vom 30.06.2016 wird zurückgewiesen.

Gründe

1

Der beabsichtigte Antrag hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (§ 114 ZPO). Auf die Gründe des Beschlusses vom 07.11.2016 wird Bezug genommen.

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