Die Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung einer Grundrechtsklage ist unzulässig …
Verfassungsrecht
Leitsatz
Die Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung einer Grundrechtsklage ist unzulässig (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung).
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