StGH Hessen Beschluss LS

Die Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung einer Grundrechtsklage ist unzulässig …

Verfassungsrecht

Leitsatz

Die Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung einer Grundrechtsklage ist unzulässig (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung).

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