AG Meppen · Niedersachsen Urteil
AG Meppen – 8 C 92/03
Zivilrecht ✓ Aufgehoben
Tenor
1. Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Meppen vom 12.02.2003 wird aufgehoben.
2.Die Klage wird abgewiesen.
3.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger mit Ausnahme der durch die Säumnis der Beklagten entstandenen Kosten, die diese zu tragen haben.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.