LAG Niedersachsen Urteil LS

Es handelt sich nicht um Aufgaben von begrenzter Dauer, die eine Befristung rechtfertigen, wenn eine …

Arbeitsrecht

Leitsatz

Es handelt sich nicht um Aufgaben von begrenzter Dauer, die eine Befristung rechtfertigen, wenn eine städtische Volkshochschule ein Projekt ausbildungsbegleitender Hilfen anbietet und die Fortsetzung des Projekts allein von der Förderung durch die Arbeitsverwaltung abhängt.