Schleppt der Geschädigte sein Kfz selbst ab, kann er 1 DM pro km als Abschleppkosten ersetzt verlangen.
Zivilrecht
Leitsatz
Schleppt der Geschädigte sein Kfz selbst ab, kann er 1 DM pro km als Abschleppkosten ersetzt verlangen.
Schleppt der Geschädigte sein Kfz selbst ab, kann er 1 DM pro km als Abschleppkosten ersetzt verlangen.