Beschwerde gegen Betreuungsbeschlüsse zurückgewiesen KI-Titel
Betreuungsrecht · Rechtsbeschwerde · Zivilprozessrecht · Amtsgericht · Landgericht
Tenor
Die Beschwerden der Betreuerin Frau K vom 10.04.2019 gegen die Beschlüsse des Amtsgericht Plettenberg vom 21.03.2019 Az.: 15 XVII 108/18 Sch Beschluss I-IV werden zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Von der Erhebung von Kosten und Auslagen wird abgesehen.
3 T 188/191 5 XVII 108/18 Sch Amtsgericht Plettenberg | |
Gründe
Landgericht HagenBeschluss
In dem Beschwerdeverfahren
der Frau K, M, C,
Beschwerdeführerin,
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte L, L1, J,
hat die 3. Zivilkammer des Landgerichts Hagenam 03.06.2019durch die Vorsitzende Richterin am Landgericht I, die Richterin am Landgericht L2 und den Richter M1
beschlossen:
Die Beschwerden der Betreuerin Frau K vom 10.04.2019 gegen die Beschlüsse des Amtsgericht Plettenberg vom 21.03.2019 Az.: 15 XVII 108/18 Sch Beschluss I-IV werden zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Von der Erhebung von Kosten und Auslagen wird abgesehen.