Eine rechtsfehlerhaft unterbliebene Übertragung eines höheren Amtes ist nicht unter dem Gesichtspunkt der …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Eine rechtsfehlerhaft unterbliebene Übertragung eines höheren Amtes ist nicht unter dem Gesichtspunkt der Folgenbeseitigung durch Nachzahlung der Besoldungsdifferenz auszugleichen.
Zur Dauer der Frist, die nach rechtskräftiger Verurteilung der Behörde verbleibt, um die ihr durch das Urteil aufgetragene neue Entscheidung zu treffen: Eine Frist von 4 1/2 Monaten nach Zustellung des Revisionsurteils kann bei besonderen Schwierigkeiten der Entscheidung noch hinnehmbar sein.