Zur Maßgeblichkeit der Baubeschreibung für einen genehmigten Betrieb.
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Zur Maßgeblichkeit der Baubeschreibung für einen genehmigten Betrieb.
2. Ein Betrieb zur Herstellung von Software ist im allgemeinen Wohngebiet nur ausnahmsweise zulässig.