AG Essen – 29 C 230/05
Zivilrecht
Tenor
1.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 980,63 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 473,78 € seit dem 4. November 2004 und aus 506,85 € seit dem 14. Januar 2005 sowie 74,24 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18. Januar 2005 zu zahlen.
2.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.