AG Essen · Nordrhein-Westfalen Abt. 29

AG Essen – 29 C 230/05

Zivilrecht

Tenor

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 980,63 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 473,78 € seit dem 4. November 2004 und aus 506,85 € seit dem 14. Januar 2005 sowie 74,24 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18. Januar 2005 zu zahlen.

2.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.