OLG Hamm · Nordrhein-Westfalen 4. Senat für Familiensachen Beschluss

OLG Hamm – 4 UF 227/00

Familienrecht Abgeändert

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird die Entscheidung zum Sorgerecht des am 24.August 2000 verkündeten Urteils des Amtsgerichts - Familiengericht - Dortmund abgeändert.

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind XXX, geb. am XXX wird auf die Antragsgegnerin übertragen. Im übrigen wird die elterliche Sorge von beiden Eltern gemeinsam ausgeübt.