OLG Hamm · Nordrhein-Westfalen4. Senat für FamiliensachenBeschluss
OLG Hamm – 4 UF 227/00
Familienrecht✓ Abgeändert
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird die Entscheidung zum Sorgerecht des am 24.August 2000 verkündeten Urteils des Amtsgerichts - Familiengericht - Dortmund abgeändert.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind XXX, geb. am XXX wird auf die Antragsgegnerin übertragen. Im übrigen wird die elterliche Sorge von beiden Eltern gemeinsam ausgeübt.