AG Grevenbroich – 4 LwH 41/89
Zivilrecht
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 348,26 DM nebst 4 % Zinsen aus 338,12 DM seit dem 15. Dezember 1989 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.