VGH Hessen 4. Senat Urteil LS

Zur Frage, ob der Zulässigkeit einer Klage der Verwaltung gegen den Bürger der Umstand entgegensteht, dass …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Zur Frage, ob der Zulässigkeit einer Klage der Verwaltung gegen den Bürger der Umstand entgegensteht, dass die Verwaltung früher in einem unanfechtbar gewordenen Verwaltungsakt den jetzt von ihr geltend gemachten Anspruch verneint hatte.

2. Zur Frage der Zulässigkeit eines In-sich-Verwaltungsaktes.

3. Eine Klage der Verwaltung gegen den Bürger ist unzulässig, wenn ein Anspruch geltend gemacht wird, den die Verwaltung im Wege des Verwaltungsakts verfolgen kann.

4. Für eine Klage der Straßenbauverwaltung gegen den Bürger auf Ersatz von Aufwendungen zur Unterhaltung eines Wassergrabens ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.