Es kann davon ausgegangen werden, daß eine normal entwickelte Schülerin von mehr als 9 Jahren aufgrund der …
Zivilrecht
Leitsatz
Es kann davon ausgegangen werden, daß eine normal entwickelte Schülerin von mehr als 9 Jahren aufgrund der heutigen Aufklärung über die Gefährlichkeit des Straßenverkehrs im Elternhaus und in der Schule weiß, daß sie eine Straße nicht überqueren darf, ohne sich davon überzeugt zu haben, ob sich ein Fahrzeug nähert oder nicht.