AG Siegburg · Nordrhein-Westfalen 313. Familienabteilung Beschluss

Die beabsichtigte Rechtsverteidigung bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, § 114 ZPO

Familienrecht Antrag zurückgewiesen

Tenor

Wird der Antrag der Beklagten auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe vom x.x.xx zurückgewiesen.

Gründe

1

Die beabsichtigte Rechtsverteidigung bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, § 114 ZPO.

2

Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf das Urteil vom xx.xx.xxxx Bezug genommen.