Eine stärkere Zusammenlegung der Grundstücke ein und desselben Betriebes ist dann nicht erforderlich, wenn …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Eine stärkere Zusammenlegung der Grundstücke ein und desselben Betriebes ist dann nicht erforderlich, wenn die neuen Grundstücke für die jeweilige Betriebsart und vom betriebswirtschaftlichen Standpunkt aus groß genug sind, um eine rentable Bewirtschaftung zu ermöglichen.
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