Aufhebung der Betreuung wegen Wegfalls der Voraussetzungen KI-Titel
Betreuung · Geschäftsfähigkeit · § 1871 BGB · Aufhebung · Betreuungsbehörde
Familienrecht Aufgehoben
Tenor
Die Betreuung wird aufgehoben.
Gründe
1
Die Ermittlungen haben ergeben, dass die Voraussetzungen für eine Betreuung weggefallen sind (§ 1871 Abs. 1 BGB).
2
Dies ergibt sich insbesondere aus dem Bericht der Betreuungsbehörde Die Betroffene ist geschäftsfähig. Sie kümmert sich eigenständig um ihre Angelegenheiten.
3
Allen Beteiligten wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Es ging keine Stellungnahme ein.
4
Die Betreuung ist daher nicht mehr erforderlich.