AG Bayreuth · Bayern Beschluss zitiert von 1

Aufhebung der Betreuung wegen Wegfalls der Voraussetzungen KI-Titel

Betreuung · Geschäftsfähigkeit · § 1871 BGB · Aufhebung · Betreuungsbehörde

Familienrecht Aufgehoben

Tenor

Die Betreuung wird aufgehoben.

Gründe

1

Die Ermittlungen haben ergeben, dass die Voraussetzungen für eine Betreuung weggefallen sind (§ 1871 Abs. 1 BGB).

2

Dies ergibt sich insbesondere aus dem Bericht der Betreuungsbehörde Die Betroffene ist geschäftsfähig. Sie kümmert sich eigenständig um ihre Angelegenheiten.

3

Allen Beteiligten wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Es ging keine Stellungnahme ein.

4

Die Betreuung ist daher nicht mehr erforderlich.