Die Behörde trifft keine ermessenswidrige Entscheidung, wenn sie die Genehmigung zur Führung eines …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Die Behörde trifft keine ermessenswidrige Entscheidung, wenn sie die Genehmigung zur Führung eines ausländischen akademischen Grades (Nostrifikation) im Inland von der Prüfung abhängig macht, ob der erworbene ausländische Doktorgrad dem vergleichbaren inländischen Doktorgrad gleichwertig ist und dabei ein Gutachten der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen zugrunde legt.