VGH Hessen 2. Senat Urteil LS

Die Behörde trifft keine ermessenswidrige Entscheidung, wenn sie die Genehmigung zur Führung eines …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Die Behörde trifft keine ermessenswidrige Entscheidung, wenn sie die Genehmigung zur Führung eines ausländischen akademischen Grades (Nostrifikation) im Inland von der Prüfung abhängig macht, ob der erworbene ausländische Doktorgrad dem vergleichbaren inländischen Doktorgrad gleichwertig ist und dabei ein Gutachten der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen zugrunde legt.