VGH Hessen 3. Senat Urteil LS

Die in der Flurbereinigung gegeneinander abzuwägenden Interessen der Beteiligten lassen es nicht in jedem …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Die in der Flurbereinigung gegeneinander abzuwägenden Interessen der Beteiligten lassen es nicht in jedem Fall zu, ein Optimum der Zusammenlegung zu erzielen.

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