LG Darmstadt · Hessen 12. Zivilkammer Beschluss

Berichtigungsbeschluss zum Urteil des LG Darmstadt vom 29.01.2021, 12 O 29/19

Zivilrecht Abgeändert

Tenor

Der Tatbestand des Urteils vom 29.01.2021 wird wie folgt abgeändert:

Seite 2„Die Klägerin verfolgt gegenüber der Beklagten Schadensersatzforderungen im Zusammenhang mit einem Speditionsauftrag.“„Die Parteien standen zwischen November 2016 und August 2017 in einer Geschäftsbeziehung.“

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