Eingruppierung eines Streifenführers im Außendienst des Ordnungs- und Servicedienstes
Eingruppierung eines Streifenführers im Außendienst des Ordnungs- und Servicedienstes - Entscheidung ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe
Arbeitsrecht Revision zurückgewiesen
Tenor
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 30. November 2015 - 14 Sa 818/15 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Sonstiger Langtext
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Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung im Parallelverfahren - 4 AZR 866/15 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).