Nichtzulassung der Revision wegen verspäteter Begründung KI-Titel
BGH, Beschluss vom 29. Mai 2024 - VII ZR 225/23
Bau- und Werkvertragsrecht Nichtzulassungsbeschwerde verworfen
Tenor
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 4. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg vom 9. November 2023 wird auf ihre Kosten verworfen, weil die Beschwerde nicht rechtzeitig begründet worden ist (§ 544 Abs. 4, § 97 Abs. 1 ZPO).
Gegenstandswert: 225.623,15 €
Pamp Halfmeier Kartzke
Jurgeleit Brenneisen