VG Gelsenkirchen · Nordrhein-Westfalen Beschluss zitiert von 2

Ablehnung der Prozesskostenhilfe und vorläufigen Rechtsschutzes KI-Titel

Prozesskostenhilfe · vorläufiger Rechtsschutz · Streitwertfestsetzung

Verwaltungsrecht

Tenor

1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

2. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt.

3. Der Streitwert wird auf 2.500,-- Euro festgesetzt.

Gründe

2

1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.