EuG Zweite Kammer Beschluss zitiert von 1

Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird

Wegenbouwmaatschappij J. Heijmans BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Nichtigkeitsklage – Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird – Klage eines Unternehmens, das in der Begründung einer nicht an dieses Unternehmen gerichteten Entscheidung genannt ist – Fehlendes Rechtsschutzinteresse – Unzulässigkeit

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Wegenbouwmaatschappij J. Heijmans BV trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2007/534/EG der Kommission vom 13. September 2006 in einem Verfahren gemäß Artikel 81 EG (Sache COMP/F/38.456 – Bitumen [Niederlande]) oder, hilfsweise, auf Herabsetzung der gegen die Heijmans NV und die Heijmans Infrastructuur BV verhängte Geldbuße