Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird
Wegenbouwmaatschappij J. Heijmans BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Nichtigkeitsklage – Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird – Klage eines Unternehmens, das in der Begründung einer nicht an dieses Unternehmen gerichteten Entscheidung genannt ist – Fehlendes Rechtsschutzinteresse – Unzulässigkeit
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Wegenbouwmaatschappij J. Heijmans BV trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2007/534/EG der Kommission vom 13. September 2006 in einem Verfahren gemäß Artikel 81 EG (Sache COMP/F/38.456 – Bitumen [Niederlande]) oder, hilfsweise, auf Herabsetzung der gegen die Heijmans NV und die Heijmans Infrastructuur BV verhängte Geldbuße