VG Gelsenkirchen · Nordrhein-Westfalen Beschluss

Abweisung von Prozesskostenhilfe und vorläufigem Rechtsschutz KI-Titel

Prozesskostenhilfe · vorläufiger Rechtsschutz · Streitwertfestsetzung

Verwaltungsrecht

Tenor

1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt O. aus Hamburg wird abgelehnt.

2. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.

Gründe

2

1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt O. aus Hamburg wird abgelehnt.