OVG Niedersachsen Urteil LS

Eine barackenähnliche städtische Gemeinschaftsunterkunft für 60 Asylbewerber in 18 beengten Räumen ist als …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Eine barackenähnliche städtische Gemeinschaftsunterkunft für 60 Asylbewerber in 18 beengten Räumen ist als Anlage für soziale Zwecke ausnahmsweise in Gewerbegebieten zulässig.

2. Die Erteilung einer solchen Ausnahme kann von benachbarten Gewerbebetrieben nur unter besonderen Umständen angegriffen werden, falls etwa ernsthaft mit gewichtigen Betriebseinschränkungen zu rechnen ist, die infolge objektiv unzumutbarer Immissionen zu erwarten sind.