AG Siegen · Nordrhein-Westfalen Familiengericht Beschluss

Der Verfahrensbeistand übt seine Tätigkeit berufsmäßig aus

Familienrecht

Tenor

wird für das Kind ### folgende Person zum Verfahrensbeistand bestellt (§ 158 FamFG)

Gründe

1

Der Verfahrensbeistand übt seine Tätigkeit berufsmäßig aus.

2

Dem Verfahrensbeistand wird zusätzlich die Aufgabe übertragen, Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen des Kindes zu führen, sowie am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung über den Verfahrensgegenstand mitzuwirken.

3

Siegen, 03.12.2009

4

Amtsgericht

5

###

6

Richterin am Amtsgericht