Der Verfahrensbeistand übt seine Tätigkeit berufsmäßig aus
Familienrecht
Tenor
wird für das Kind ### folgende Person zum Verfahrensbeistand bestellt (§ 158 FamFG)
Gründe
1
Der Verfahrensbeistand übt seine Tätigkeit berufsmäßig aus.
2
Dem Verfahrensbeistand wird zusätzlich die Aufgabe übertragen, Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen des Kindes zu führen, sowie am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung über den Verfahrensgegenstand mitzuwirken.
3
Siegen, 03.12.2009
4
Amtsgericht
5
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6
Richterin am Amtsgericht