StGH Hessen Beschluss LS

Eine gerichtliche Entscheidung kann trotz des Vorrangs von Bundesrecht am Maßstab der Hessischen Verfassung …

Verfassungsrecht

Leitsatz

1. Eine gerichtliche Entscheidung kann trotz des Vorrangs von Bundesrecht am Maßstab der Hessischen Verfassung gemessen werden, wenn das Gericht sich willkürlich außerhalb der Rechtsanwendung gestellt, in Wahrheit also überhaupt kein Bundesrecht angewendet hat (vgl. P.St. 1015 und 385). 2. Eine Verweisung an das BVerfG kommt nicht in Betracht, weil eine solche Verweisung gesetzlich nicht vorgesehen ist.

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