OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 1

In Niedersachsen haben die Träger der Sozialhilfe nicht Anspruch darauf, daß ihnen das Land ihre Aufwendungen …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

In Niedersachsen haben die Träger der Sozialhilfe nicht Anspruch darauf, daß ihnen das Land ihre Aufwendungen für sog De-facto-Flüchtlinge erstattet.