BGH 6. Strafsenat Beschluss

Einziehung von Taterträgen als Gesamtschuldner KI-Titel

BGH, Beschluss vom 6. November 2024 - 6 StR 400/24

Strafrecht Revision verworfen

Tenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stade vom 6. Februar 2024 wird als unbegründet verworfen; jedoch wird die Einziehungsentscheidung aus den Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts dahin ergänzt, dass der Angeklagte für die Einziehung des Wertes von Taterträgen als Gesamtschuldner haftet.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Bartel Feilcke Wenske

Fritsche von Schmettau