Der Landrat als Behörde der Landesverwaltung - nicht der Kreisausschuß - ist Mietpreisbehörde im Landkreis.
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Der Landrat als Behörde der Landesverwaltung - nicht der Kreisausschuß - ist Mietpreisbehörde im Landkreis.
Der Landrat als Behörde der Landesverwaltung - nicht der Kreisausschuß - ist Mietpreisbehörde im Landkreis.