VGH Hessen 5. Senat Beschluss LS

Der Landrat als Behörde der Landesverwaltung - nicht der Kreisausschuß - ist Mietpreisbehörde im Landkreis.

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Der Landrat als Behörde der Landesverwaltung - nicht der Kreisausschuß - ist Mietpreisbehörde im Landkreis.