BAG 4. Senat Urteil

Eingruppierung – Service Agent

Eingruppierung - Service Agent - eingehende fachliche Einarbeitung - Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe

Arbeitsrecht Aufgehoben

Tenor

1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 5. Juli 2022 - 8 Sa 895/21 - aufgehoben.

2. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 7. Mai 2021 - 24 Ca 1258/20 - wird zurückgewiesen.

3. Die Klägerin hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.

Sonstiger Langtext

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Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren - 4 AZR 317/22 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).