LSG Niedersachsen-Bremen Urteil LS

Fehlt in dem Bescheid, durch den der Eintritt einer ersten Sperrzeit nach der Entstehung des Anspruchs auf …

Sozialrecht

Leitsatz

Fehlt in dem Bescheid, durch den der Eintritt einer ersten Sperrzeit nach der Entstehung des Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe festgestellt worden ist, eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Belehrung über die mögliche Rechtsfolge des Erlöschens des Anspruchs, wenn der Arbeitslose erneut Anlaß für den Eintritt einer Sperrzeit gibt, so kann dieser Mangel durch eine diesen Anforderungen entsprechende zeitnahe Rechtsfolgenbelehrung anläßlich eines Arbeitsangebotes oder des Angebots einer zumutbaren beruflichen Bildungsmaßnahme ( § 119 Abs 1 S 1 Nr 2 und 3 AFG ) geheilt werden und steht dem Erlöschen des Anspruchs nach § 119 Abs 2 AFG nicht entgegen.