AG Celle · Niedersachsen Beschluss

AG Celle – 29 IN 12/03

Zivilrecht

Tenor

wird die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:

1.55.130,42EUR Nettovergütung nach Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV)
2.8.820,87EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 16 % sowie
3.7.830,00EUR Auslagen inkl. Umsatzsteuer darauf in Höhe von 16 %
4.71.781,29EUR Gesamtbetrag.

Vorschüsse sind anzurechnen.

Dem Insolvenzverwalter ... wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.