OLG · Hamburg 2. Senat für Familiensachen Beschluss

Unzulässige sofortige Beschwerde gegen Ordnungsgeld KI-Titel

Ordnungsgeld · Beschwerdeunzulässigkeit · Verspätete Einlegung

Familienrecht Beschwerde verworfen

Tenor

Die sofortige Beschwerde vom 4.12.2025 wird als unzulässig verworfen.

Gründe

1

Zu Recht und mit vollständig zutreffender Begründung hat das Familiengericht gegen die Beschwerdeführerin ein Ordnungsgeld festgesetzt. Die sofortige Beschwerde ist verspätet eingelegt. Insoweit wird auf die zutreffenden Gründe der Nichtabhilfeentscheidung vom 9.1.2026 verwiesen.