Zurücknahme der Berufung und Kostenfestsetzung KI-Titel
Berufungszurücknahme · Kostenverteilung · Streitwertfestsetzung
Zivilrecht
Tenor
1. Die Zurücknahme der Berufung hat den Verlust des Rechtsmittels zur Folge.
2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 22.217,16 € festgesetzt.
Gründe
1
Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.