OLG Hamm · Nordrhein-Westfalen 3. Zivilsenat Beschluss

OLG Hamm – 3 U 143/97

Zivilrecht

Tenor

In Sachen

darf die Beklagte zu 2.) die Vollstreckung aus dem Urteil des Senats vom 04. Februar 1998 auch durch unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse in Höhe von 150.000,00 DM abwenden.