Berichtigung der Parteibezeichnung im Urteil KI-Titel
§ 319 ZPO · Parteibezeichnung · Berichtigung von Fehlern · Urteilsberichtigung · Schreibfehler
Zivilrecht
Tenor
Das Urteil vom 13.01.2025 wird hinsichtlich des Rubrums wie folgt berichtigt:
1.Statt"Klägerin"muss es richtig heißen:"Kläger und Widerbeklagter"
2.Statt"Beklagter"muss es richtig heißen:"Beklagter und Widerkläger"
Gründe
Die Berichtigung hinsichtlich der Bezeichnung des Klägers erfolgt auf seinen Antrag gemäß § 319 ZPO wegen einer einem Schreib- oder Rechenfehler ähnlichen offenbaren Unrichtigkeit.
Bei Gelegenheit der Berichtigung ist die ursprünglich von dem Beklagten beantragte, nicht zwingend erforderliche Berichtigung des Rubrums von Amts wegen nachgeholt worden.