LG Oldenburg (Oldenburg) · Niedersachsen Beschluss

Berichtigung der Parteibezeichnung im Urteil KI-Titel

§ 319 ZPO · Parteibezeichnung · Berichtigung von Fehlern · Urteilsberichtigung · Schreibfehler

Zivilrecht

Tenor

Das Urteil vom 13.01.2025 wird hinsichtlich des Rubrums wie folgt berichtigt:

1.Statt"Klägerin"muss es richtig heißen:"Kläger und Widerbeklagter"

2.Statt"Beklagter"muss es richtig heißen:"Beklagter und Widerkläger"

Gründe

Die Berichtigung hinsichtlich der Bezeichnung des Klägers erfolgt auf seinen Antrag gemäß § 319 ZPO wegen einer einem Schreib- oder Rechenfehler ähnlichen offenbaren Unrichtigkeit.

Bei Gelegenheit der Berichtigung ist die ursprünglich von dem Beklagten beantragte, nicht zwingend erforderliche Berichtigung des Rubrums von Amts wegen nachgeholt worden.