Keine Anerkennung als steuerbegünstigte Wohnung, weil die Wohnflächengrenze überschritten ist.
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Keine Anerkennung als steuerbegünstigte Wohnung, weil die Wohnflächengrenze überschritten ist.
2. Das mit der Wohnung verbundene Hallenschwimmbad ist auf die Wohnfläche des Einfamilienhauses anzurechnen (Anschluß an BVerwG, Urteil vom 14.11.1968 - VIII C 11.65 - KStZ 69, 95 = MDR 69, 511 [L].