OVG Niedersachsen Urteil LS

Die unterschiedliche aufenthaltsrechtliche Behandlung von Ausländern nach ihren Herkunftsländern beruht auf …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Die unterschiedliche aufenthaltsrechtliche Behandlung von Ausländern nach ihren Herkunftsländern beruht auf einer Einschätzung der politischen Lage und ist von den Verwaltungsgerichten nicht durch eigene Beurteilungen zu korrigieren.