Die unterschiedliche aufenthaltsrechtliche Behandlung von Ausländern nach ihren Herkunftsländern beruht auf …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Die unterschiedliche aufenthaltsrechtliche Behandlung von Ausländern nach ihren Herkunftsländern beruht auf einer Einschätzung der politischen Lage und ist von den Verwaltungsgerichten nicht durch eigene Beurteilungen zu korrigieren.