§ 21 Abs 9 Halbs 2 NKWG (KomWG ND ) erfordert für einen gültigen Wahlvorschlag eine durch den Nachweis der …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. § 21 Abs 9 Halbs 2 NKWG (KomWG ND ) erfordert für einen gültigen Wahlvorschlag eine durch den Nachweis der Wahlberechtigung qualifizierte Unterschrift der Unterstützer.
2. Der fehlende Nachweis der Wahlberechtigung kann nach Ablauf der Einreichungsfrist nicht mehr nach § 27 Abs 2 S 3 NKWG (KomWG ND ) geheilt werden.