Deklaration der Wirksamkeitslosigkeit einstweiliger Anordnung KI-Titel
FamFG · einstweilige Anordnung · Antragsrücknahme · deklaratorische Feststellung
Familienrecht
Tenor
Es wird auf Antrag des Vaters deklaratorisch festgestellt, dass nach der erfolgten Antragsrücknahme der Mutter die einstweilige Anordnung vom 21.07.2021 wirkungslos ist (§ 22 Abs. 2 FamFG).