VGH Hessen 1. Senat Beschluss LS

Dem Rechtsanwalt steht für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Dem Rechtsanwalt steht für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht nicht die volle Gebühr, sondern nur die Beschwerdegebühr in Höhe von 3/10 zu.