Dem Rechtsanwalt steht für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Dem Rechtsanwalt steht für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht nicht die volle Gebühr, sondern nur die Beschwerdegebühr in Höhe von 3/10 zu.