OVG Niedersachsen Urteil LS

Bei der Abwägung über die Änderung eines Bebauungsplanes ist nicht von dem Ist-Zustand des überplanten …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Bei der Abwägung über die Änderung eines Bebauungsplanes ist nicht von dem Ist-Zustand des überplanten Gebietes auszugehen, vielmehr sind die Festsetzungen des geltenden Planes den Festsetzungen der Änderungsplanung gegenüberzustellen.

2. Zur Verdichtung der Bebauung im rückwärtigen Bereich von Wohngrundstücken, die an einer Bundesstraße liegen.

3. Zur Reichweite der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung bei der Änderung eines Bebauungsplanes.