OLG Oldenburg · Niedersachsen Beschluss LS

Der einem Zeugen nach § 68b StPO für die Dauer seiner Vernehmung in der Hauptverhandlung vom Gericht …

Zivilrecht

Leitsatz

Der einem Zeugen nach § 68b StPO für die Dauer seiner Vernehmung in der Hauptverhandlung vom Gericht bestellte Zeugenbeistand erhält von der Staatskasse nur die Gebühr für eine Einzeltätigkeit nach Nr. 4301 Nr. 4 VV RVG.