Einzelfall zu der Frage des Zeitpunkts der Fertigstellung einer Erschließungsanlage.
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Einzelfall zu der Frage des Zeitpunkts der Fertigstellung einer Erschließungsanlage.
2. Bei der Herstellung einer aus Fahrbahn und Bürgersteigen bestehenden Straße als Erschließungsanlage ist der gesamte beitragsfähige Erschließungsaufwand sowohl für die Fahrbahn wie auch für jeden Bürgersteig auf die erschlossenen Grundstücke auf beiden Seiten der Straße zu verteilen.